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   BGH, 30.09.1997 - 1 StR 537/97   

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https://dejure.org/1997,10296
BGH, 30.09.1997 - 1 StR 537/97 (https://dejure.org/1997,10296)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1997 - 1 StR 537/97 (https://dejure.org/1997,10296)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1997 - 1 StR 537/97 (https://dejure.org/1997,10296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision - Beruhen der Verlesung der Aussage einer Zeugin auf einer Anordnung des Vorsitzenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251, § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1988 - 4 StR 51/88

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - 1 StR 537/97
    Die von der Revision für ihre gegenteilige Auffassung herangezogene Entscheidung BGH NStZ 1988, 283 betrifft - in ausdrücklicher Abgrenzung zu der Entscheidung BGH StV a.a.O. - eine auf § 251 Abs. 2 Satz 1 StPO gestützte Verlesung einer "nichtrichterlichen Urkunde".
  • BGH, 09.02.1983 - 3 StR 475/82

    Nichtteilnahme eines Verteidigers bei einer kommissarischen Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 30.09.1997 - 1 StR 537/97
    Die Rüge der Verletzung von § 251 Abs. 4 Satz 1 StPO griffe auch dann nicht durch, wenn man davon ausgeht, daß sie zulässig erhoben ist: Da allen Beteiligten der Grund der auf § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO gestützten Verlesung der Aussage der Zeugin bekannt war, kann das Urteil nicht darauf beruhen, daß die Verlesung auf einer Anordnung des Vorsitzenden und nicht, wie es geboten gewesen wäre, auf einem Gerichtsbeschluß beruhte (BGH StV 1983, 319, 320).
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